Reinhard H. Bothe-Agrarimmobilien
Reinhard H. Bothe-Agrarimmobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

RHB-Agrarimmobilien ist auf die Vermittlung von landwirtschaftlichen Immobilien, Gutshöfen, Forstobjekte, Landflächen, Reitanlagen und Landhäuser spezialisiert.

Interessenten für den Kauf/ Pachtung einer Agrarimmobilie können die Dienstleistung von RHB-Agrarimmobilien zu folgenden Geschäftsbedingungen in Anspruch nehmen:

 

Maklervertrag: Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn von uns Exposés und Informationen zu einem Vermittlungsobjekt angefordert werden. Mit dem Empfang der Offerte (Mail o. Post oder auf andere Weise) treten diese AGB In Kraft.

 

Maklercourtage/ Provisionsanspruch: Grundsätzlich entsteht für unsere Dienstleistung ein anteilig am Gesamtkaufpreis orientierter Provisionsanspruch, sobald ein notarieller Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer des angebotenen Objekts und dem Interessenten zustande kommt. Die Provision ist gemäß § 652 Abs. 1 BGB verdient und fällig am Tag des rechtswirksamen Zustandekommens des Kaufvertrages. Sollte das angebotene Objekt in eine Verpachtung / Vermietung gewandelt werden, so beträgt die Provision eine ½ Jahrespacht zzgl. gesetzl. MwSt.

Der Anspruch auf Provision bleibt auch bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.

 

Besichtigungstermine: Besichtigungstermine und Verhandlungsangebote sind ausschließlich über RHB-Agrarimmobilien zu vereinbaren und zu führen.

 

Haftungsausschluss: Die Informationen zum angebotenen Objekt wurden sorgfältig zusammengetragen. Da die

Angaben auf Auskünfte des Verkäufers, dritter Personen sowie zuständiger Behörden beruhen, können wir für die

Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben keine Gewähr übernehmen. Unsere Angebote sind freibleibend.

 

Vertrauliche Behandlung von Angebotsunterlagen: Der Interessent verpflichtet sich, über das angebotene Objekt absolute Vertraulichkeit und Diskretion zu wahren. Angebotsunterlagen und Informationen dürfen nicht an dritte Personen/Parteien weitergegeben werden. Dritte Personen /Parteien sind auch Gesellschafter und/oder Vertreter des Interessenten in einem gesellschaftsrechtlich verbunden Unternehmen.

Der Interessent verpflichtet sich dazu, ihm zur Verfügung gestellte Angebotsunterlagen vollständig zurückzugeben,

bzw. Dateien zu löschen, sofern der Kauf des angebotenen Objekts nicht in Frage kommt.

 

Kenntnis des angebotenen Objekts: Sollte dem Interessenten das angebotene Objekt durch ein provisionspflichtiges Angebot eines anderen Maklers bereits bekannt sein, muss er uns diese Tatsache innerhalb von fünf Werktagen unter Vorlage des anderen Angebots schriftlich mitteilen. Andernfalls gilt unser Anspruch auf die Provision als anerkannt und unsere Tätigkeit als Ursächlich für einen Kaufvertrag, den der Interessent mit dem Verkäufer abschließt.

 

Mitteilungs- und Auskunftspflicht:  Sobald ein durch RHB-Agrarimmobilien angebotenes Objekt zum Vertragsabschluss ansteht, werden sowohl Käufer als Verkäufer den Makler über alle mit dem Verkauf verbunden Vorgänge unterrichten. Dies gilt insbesondere auch für die notarielle Beurkundung. RHB-Agrarimmobilien koordiniert den notariellen Beurkundungstermin und hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss.

 

Schadenersatzanspruch: Kommt ein Kaufvertrag mit einer dritten Person/Partei aufgrund der unbefugten Weitergabe von Informationen über das angebotene Objekt durch den Interessenten zustande, haftet der Interessent für die Einlösung unseres Provisionsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn der Käufer mit dem Interessenten in einem engen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnis steht.

 

Doppelmaklertätigkeit: Je nach Auftrag können wir sowohl für den Kaufinteressenten als auch für den Eigentümer provisionspflichtig tätig werden.

 

Salvatorische Klausel: Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen hiervon unberührt. 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Frankenberg/ Eder.

Gewerbeerlaubnis ist nach § 34 c (GewO) vom Kreisausschuss des LK Waldeck-Frankenberg erteilt.

Hier finden Sie uns

RHB Agrarimmobilien

Kirchstr. 3

35066 Frankenberg (Eder)

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 6455 8715

+49 151 581 69 588

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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